Fast geschafft! ♡
Damit du in den nächsten Minuten sofort mit deinem Onlinekurs starten kannst, musst du bitte die Teilnahmebedingungen (siehe unten) von deiner Krankenkasse bestätigen. Dies dauert nur ein paar Minuten, ist aber notwendig, damit wir mit deiner Krankenkasse abrechnen dürfen und dich auf deiner Reise durch die Schwangerschaft begleiten können. Keine Sorge, durch die Bestätigung der Teilnahmebedingungen entstehen für dich auch weiterhin KEINE Kosten für die Nutzung der viMUM Onlinekurse, diese übernimmt deine Krankenkasse für dich.
Bestätigung der Teilnahme
Ziele dieser Vereinbarung sind:
- eine schnelle, zeitnahe und qualitativ hochwertige Bereitstellung von Online-Kursen im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft, u. a. eine differenzierte und strukturierte Information und Vorbereitung werdender Eltern auf die Schwangerschaft, das Ereignis der Geburt und die erste Zeit mit dem Baby.
- eine optimierte Versorgung im Bereich der Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft durch die digitalisierte Unterstützung, u. a. mittels bereitgestellter Online-Kurse und digitaler Beratungsleistung durch Hebammen und Gynäkologen.
- eine Verbesserung der Versorgungssituation von Schwangeren und Eltern durch qualifizierte, fachübergreifende Konsile, u. a. zwischen Hebammen und Fachärzten im Zusammenhang mit Fragestellungen und Anliegen der werdenden Mütter und Familien.
Die Teilnahmebedingung gilt für Mitglieder folgender Versicherungen:
Teilnahmeerklärung Versicherte
zum Vertrag über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V mit digitalen Angeboten im Rahmen von Schwangerschaft und Elternschaft
Vertrag über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V mit digitalen Angeboten im Rahmen von Schwangerschaft und Elternschaft zwischen der viMUM GmbH und der BKK∙VBU und den beigetretenen Krankenkassen. Zu den Leistungserbringern der besonderen Versorgung gehören Fachärzte für Gynäkologie, Hebammen und ggf. andere Fachärzte. Weitere beteiligte Stelle ist Ihre Krankenkasse (ggf. unter Mitwirkung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung).
I. Beginn und Ende der Teilnahme
- Die Teilnahme beginnt mit dem Tag, an dem ich die Teilnahmeerklärung unterschreibe und endet entsprechend den jeweiligen Vorgaben der einzelnen Katalogleistungen der Anlage 1 zum Vertrag. Die Teilnahme endet auch mit meinem Widerruf oder Kündigung der Teilnahme, mit dem Ende der Versicherung bei meiner Krankenkasse, bei Beendigung dieses Versorgungsvertrages oder bei Abschluss der Versorgung nach diesem Vertrag.
- Ich wurde von viMUM ausführlich und umfassend über den Inhalt und die Ziele des betreffenden Versorgungsvertrages informiert.
- Ich habe die schriftlichen Versicherteninformationen (Merkblatt zur Teilnahme- und Einwilligungserklärung und zum Datenschutz) erhalten und wurde insbesondere über die Freiwilligkeit meiner Teilnahme, die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben sowie über etwaige Mitwirkungspflichten und Folgen fehlender Mitwirkung aufgeklärt.
- Mir ist bekannt, dass die Teilnahme an der besonderen Versorgung freiwillig ist und von mir innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Teilnahmeerklärung in Textform oder zur Niederschrift bei meiner Krankenkasse ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die Krankenkasse.
- Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann dieTeilnahme von mir jederzeit gegenüber der Krankenkasse außerordentlich schriftlich mit Angabe eines Grundes mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden, wenn besondere Gründe (z. B. gestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis, Schlechtleistung/Nichteinhaltung des Servicelevels) gegen die Fortsetzung einer Teilnahme sprechen.
II. Einwilligung in die Kursbindung
- Mit meiner Teilnahme an dieser besonderen Versorgung verpflichte ich mich neben dem digitalen Onlinekurs von viMUM keinen weiteren Geburtsvorbereitungskurs zu Lasten meiner Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Meine Teilnahme an den digitalen Online-Kursen nach diesem Vertrag schließt die doppelte (parallele) Kostenübernahme für Kurse nach § 134a SGB V für die selbe Schwangerschaft aus (Vermeidung von Doppelabrechnungen).
- Die Krankenkasse behält sich vor, anhand von Abrechnungsdaten die Teilnahme am Versorgungsangebot und die Erfüllung des im Vertrag umschriebenen Versorgungsauftrages durch die vertraglich gebundenen Leistungserbringer zu prüfen und die Teilnahme bei Nichteinhaltung zu beenden.
- Im Übrigen bleibt mein Recht auf freie Arztwahl unberührt.